Diese Meldung wurde am 24.04.2016 via web erstellt.
Gemeinde Erzhausen am 07.06.2016 um 08:32 Uhr:
Die Meldung wurde erfolgreich bearbeitet.
Gemeinde Erzhausen am 07.06.2016 um 08:32 Uhr:
Die Straße "In den Leimenäckern" zählt zur 30-km/h-Zone. Ein entsprechendes Schild steht am Brühlweg. Egal aus welcher Richtung man sonst kommt, gilt ebenfalls die 30-km/h-Zone. Die Zonenregelung wurde gewählt, damit nicht an jeder Kreuzung ein neues 30-er-Schild gestellt werden muss. Die Beschilderung ist mithin eindeutig.
30-er-Schilder in den Leimenäckern sind somit überflüssig und damit nicht zulässig.
Gemeinde Erzhausen am 27.04.2016 um 11:29 Uhr:
Es wurde mit der Bearbeitung begonnen.
Die gemeindll. Straßenverkehrsbehörde wurde informiert und wird eine mögliche Ereiterung der Beschilderung prüfen.
Gemeinde Erzhausen am 25.04.2016 um 07:33 Uhr:
Die Meldung wurde freigegeben und zur Bearbeitung an "Gemeinde Erzhausen" weitergeleitet.
Unbekannter Teilnehmer am 24.04.2016 um 10:48 Uhr:
Die Meldung wurde zur Freigabe an "Gemeinde Erzhausen" weitergeleitet.