Diese Meldung wurde am 21.03.2017 via android erstellt.
Gemeinde Erzhausen am 18.04.2017 um 08:11 Uhr:
Nachdem in der ersten zwei, drei Jahren nach Abschluss der Bauarbeiten eine unterstützende Pflege durchgeführt wurde, wurde die Fläche der natürlichen Sukzession überlassen, da sie mittlerweile in der Lage ist sich selbst in der gewünschten Weise zu entwickeln. Eine Ausnahme bildet lediglich die Bekämpfung von Neophyten, die uns durch Plangenehmigungsbescheid der Unteren Naturschutzbehörde aufgegeben und auch schon durchgeführt wurde.
Sollten abgebrochene Äste oder umgestürzte Bäume den südlich verlaufenden Weg blockieren, werden wir diese natürlich räumen.
Unbekannter Teilnehmer am 29.03.2017 um 15:24 Uhr:
Ach wenn dieser bereich sich selbst ünberlassen sein soll, kann man ihn trotzdem pflegen. Erlen als solche dürfen geschnitten werden, dies ist kein Grund dies nicht zu tun. Dort stehen teilweise tote Bäume und die könnten ersetzt werden sofern die Gemeinde es tun will. Dies ist kein schöner Anblick. Müssen erst die Bürger aktive werden? Bitte helfen sie der Natur, damit die Gemeinde schöner wird.
Gemeinde Erzhausen am 29.03.2017 um 11:55 Uhr:
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Direkt südlich der Wingertstr liegt die Renaturierungsfläche. Diese Flächen sollen sich selbst überlassen bleiben. Die Bäume sind in der Hauptsache Erlen, die nicht geschnitten werden (dürfen).
Gemeinde Erzhausen am 22.03.2017 um 08:41 Uhr:
Es wurde mit der Bearbeitung begonnen.
Gemeinde Erzhausen am 22.03.2017 um 08:40 Uhr:
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Unbekannter Teilnehmer am 21.03.2017 um 20:28 Uhr:
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