Diese Meldung wurde am 23.02.2019 via iOS erstellt.
Gemeinde Erzhausen am 15.03.2019 um 09:47 Uhr:
Die Meldung wurde erfolgreich bearbeitet.
Der Parkplatz wurde so eingezeichnet, dass einerseits ein möglichst ungehindertes Passieren dieses Straßenabschnitts möglich ist, und andererseits der zur Verfügung stehende Parkraum optimal ausgenutzt werden kann. Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass der Parkplatz in der vorgeschriebenen Weise genutzt wird.
Außer dieser Kreuzung gibt es immer wieder Stellen im öffentlichen Verkehrsbereich, die schwer einsehbar sind. Der Verkehrsteilnehmer ist hier in der Pflicht an solchen Stellen mit besonderer Vorsicht zu agieren. Wenn ein Fahrzeug verkehrsbehindernd abgestellt ist, und das ist nur der Fall, wenn der Mindestabstand zum Schnittpunkt der Fahrbahnen von 5 m nicht eingehalten wird, kann dies zur Anzeige gebracht werden.
Eine Entfernung von anderen Parkplätzen gegenüber des Kurzzeitparkplatzes kommt aufgrund des hohen Parkdruckes gerade in diesem Straßenabschnitt nicht in Frage.
Gemeinde Erzhausen am 27.02.2019 um 09:33 Uhr:
Es wurde mit der Bearbeitung begonnen.
Vielen Dank für Ihre Meldung. Diese wurde zur Prüfung und Bearbeitung an die gemeindl. Straßenverkehrsbehörde weitergeleitet.
Gemeinde Erzhausen am 27.02.2019 um 09:28 Uhr:
Die Meldung wurde freigegeben und zur Bearbeitung an "Gemeinde Erzhausen" weitergeleitet.
Unbekannter Teilnehmer am 23.02.2019 um 11:21 Uhr:
Die Meldung wurde zur Freigabe an "Gemeinde Erzhausen" weitergeleitet.