Beschreibung der Meldung

Diese Meldung wurde am 10.06.2015 via web erstellt.

Leider wird der Verkehr auf der Bahnstraße nicht weniger, sondern immer mehr.
Trotz Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h meinen einige Lkw -, Auto-, und Motorradfahrer,
dass die Bahnstraße eine Schnellstraße wäre und rasen mit überhöhter Geschwindigkeit, durch den Ort.
Dadurch ist der Lärmpegel erheblich angestiegen und es ist kaum noch an Ruhe zu denken!
Ich bitte Sie von Herzen etwas dagegen zu unternehmen!
Eventuell eine Blitzeranlage, Fahrverbot für Lkws ( diese könnten auch die Umgehungsstraße nutzen), oder eine
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h?
(Adresssuche nach: Bahnstraße 100, Erzhausen)

Meldungsposition
Details
Kategorie
Anregungen und Lob
Zuständig
Gemeinde Erzhausen
Geokoordinaten
49,9518 - 8,6419
Bei Eingabe gesuchte Adresse
Bahnstraße 100, Erzhausen
(autom. ermittelt: Bahnstraße 100, 64390 Erzhausen, Deutschland
Status
Gelöst
Angehängte Dateien
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Bearbeitungshistorie

Gelöst
Gemeinde Erzhausen am 30.09.2015 um 14:55 Uhr:

Die Meldung wurde erfolgreich bearbeitet.
Ein generelles Fahrverbot für Lkw über7,5 t halten wir nicht für praktikabel, da Ziele in Erzhausen natürlich von Lieferanten, Baufahrzeugen, Möbelwagen und anderem Schwerverkehr erreichbar sein müssen. Der Lkw-Verkehr ist insofern eingeschränkt, als nur Anliegerverkehr zugelassen wird. Darüber hinaus haben wir die Annastraße für Lkw über7,5t (ohne Ausnahme gesperrt), sodass die Lieferanten für die Betriebe im Gewerbegebiet, die den Hauptteil des Schwerverkehrs in Erzhausen ausmachen, gezwungen sind die Ortsdurchfahrt zu benutzen.
Wegen überhöhter Geschwindigkeit werden Radarkontrollen durchgeführt. In der Bahnstraße wurden an den letzten 5 Messtagen lediglich 58 Geschwindigkeitsübertretungen geringen Umfangs, das sind genau 3,854 % der durchgefahrenen Fahrzeuge, gemessen. Ausdiesem Grund erübrigt sich auch die Anschaffung einer kostspieligen ortsfesten Radaranlage.
Eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30km/h ist in großen Teilen der Bahnstraße, wo sich dies durch die geringe Breite von Fahrbahn und Gehweg rechtfertigen lässt, bereits festgesetzt. Da innerorts jedoch grundsätzlich eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50km/h gilt, müssen Ausnahmen hiervon wohl begründet sein. In dem Bereich der Bahnstraße zwischen Hessenplatz und Bahnübergang lässt sich durch den großzügigen Ausbau der Fahrbahn und des Gehwegs eine Begründung für eine Geschwindigkeitsreduzierung nicht herleiten. Gleiches gilt für den anderen Teil unserer Ortsdurchfahrt, die Wilhelm-Leuschner-Straße, in der bis 2010 übrigens 30 km/h als zulässige Höchstgeschwindigkeit festgesetzt war. Aus den geschilderten Gründen wurde dieses Tempolimit damals von der Aufsichtsbehörde, der Unteren Verkehrsbehörde, aufgehoben.


Ungeprüft
Gemeinde Erzhausen am 11.06.2015 um 12:41 Uhr:

Die Meldung wurde freigegeben und zur Bearbeitung an "Gemeinde Erzhausen" weitergeleitet.


Warten auf Freigabe
Unbekannter Teilnehmer am 10.06.2015 um 08:48 Uhr:

Die Meldung wurde zur Freigabe an "Gemeinde Erzhausen" weitergeleitet.