Diese Meldung wurde am 10.06.2015 via web erstellt.
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Ein generelles Fahrverbot für Lkw über7,5 t halten wir nicht für praktikabel, da Ziele in Erzhausen natürlich von Lieferanten, Baufahrzeugen, Möbelwagen und anderem Schwerverkehr erreichbar sein müssen. Der Lkw-Verkehr ist insofern eingeschränkt, als nur Anliegerverkehr zugelassen wird. Darüber hinaus haben wir die Annastraße für Lkw über7,5t (ohne Ausnahme gesperrt), sodass die Lieferanten für die Betriebe im Gewerbegebiet, die den Hauptteil des Schwerverkehrs in Erzhausen ausmachen, gezwungen sind die Ortsdurchfahrt zu benutzen.
Wegen überhöhter Geschwindigkeit werden Radarkontrollen durchgeführt. In der Bahnstraße wurden an den letzten 5 Messtagen lediglich 58 Geschwindigkeitsübertretungen geringen Umfangs, das sind genau 3,854 % der durchgefahrenen Fahrzeuge, gemessen. Ausdiesem Grund erübrigt sich auch die Anschaffung einer kostspieligen ortsfesten Radaranlage.
Eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30km/h ist in großen Teilen der Bahnstraße, wo sich dies durch die geringe Breite von Fahrbahn und Gehweg rechtfertigen lässt, bereits festgesetzt. Da innerorts jedoch grundsätzlich eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50km/h gilt, müssen Ausnahmen hiervon wohl begründet sein. In dem Bereich der Bahnstraße zwischen Hessenplatz und Bahnübergang lässt sich durch den großzügigen Ausbau der Fahrbahn und des Gehwegs eine Begründung für eine Geschwindigkeitsreduzierung nicht herleiten. Gleiches gilt für den anderen Teil unserer Ortsdurchfahrt, die Wilhelm-Leuschner-Straße, in der bis 2010 übrigens 30 km/h als zulässige Höchstgeschwindigkeit festgesetzt war. Aus den geschilderten Gründen wurde dieses Tempolimit damals von der Aufsichtsbehörde, der Unteren Verkehrsbehörde, aufgehoben.
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